Greifswald

Partnerschaft für Demokratie

Informationen in Leichter Sprache zum Bürgerentscheid am 18. Juli in Greifswald

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ist nun in Leichter Sprache zu lesen. Ihr findet sie hier als barrierefreie PDF-Datei:

https://pfd-greifswald.de/wp-content/uploads/2023/06/2023-06-12-A2-Text-Leichte-Sprache-Der-Buergerentscheid-Greifswald.pdf

Und hier direkt auf unserer Seite:

Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Bürgerentscheid in Leichter Sprache:

Der Bürger-Entscheid in der Stadt Greifswald am 18. Juni 2023 zum Thema: Wohnraum für Flüchtlinge

Bürger und Bürgerinnen können abstimmen.

Ein Bürger-Entscheid ist eine Abstimmung über ein Thema in der Politik.

Die Bürger und Bürgerinnen stimmen zu einer bestimmten Frage ab.

Sie können die Antwort Ja oder Nein ankreuzen.

Die Politik muss die Abstimmung anerkennen und sich daran halten.

So können die Bürger und Bürgerinnen mit-entscheiden.

Sie sind 16 Jahre alt oder älter?

Sie wohnen in Greifswald?

Und Sie haben einen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland?

Oder einen Ausweis von einem anderen Land der Europäischen Union?

Dann können Sie mit abstimmen.

Worum geht es beim Bürger-Entscheid am 18. Juni 2023?
Die Stadt Greifswald muss Wohnraum für Flüchtlinge schaffen.
Sollen Wohn-Container auf Grundstücken der Stadt stehen?

Das Wort Container spricht man: Konteener.

Ein Wohn-Container ist eine einfache Wohn-Unterkunft.

Ein Wohn-Container ist eine Notlösung.

Die Stadt Greifswald muss Flüchtlinge aufnehmen.

Das bestimmen die Gesetze.

Und wahrscheinlich kommen bald mehr Flüchtlinge.

Wir in Greifswald müssen uns gemeinsam fragen:

Wie viel Wohnraum brauchen die Flüchtlinge?

Und wann genau muss der Wohnraum fertig sein?

Die Antwort ist: Das kann die Stadt wenig planen.

Flüchtlinge sind Menschen, die in Not gewesen sind.

Viele Flüchtlinge mussten ihre Heimat schnell verlassen.

Zum Beispiel: Weil dort Krieg ist.
Wir alle wissen nicht:

Wann mehr Flüchtlinge kommen.

Und wie viele Flüchtlinge kommen.

Deshalb muss die Stadt sich vorbereiten.

Die Flüchtlinge brauchen schnell eine Wohn-Unterkunft.

In Greifswald sind sehr wenige Wohnungen frei.

Deshalb muss die Stadt andere Wohn-Unterkünfte anbieten.

Welche Möglichkeiten hat die Stadt Greifswald?

Die Stadt besitzt freie Grundstücke.

Die Stadt kann Grundstücke freigeben.

Die Stadt oder der Landkreis können Wohn-Container schnell aufstellen.

Die Flüchtlinge verlassen die Stadt später wieder?

Dann brauchen die Flüchtlinge die Wohn-Container nicht mehr.

Und die Stadt kann die Wohn-Container schnell wieder entfernen.

Ein Haus-Bau dauert lange und ist teuer.

Deshalb kann ein Wohn-Container notwendig sein.

Was ist, wenn die Stadt ihre Grundstücke nicht für Wohn-Container freigibt?

Die Stadt muss dann andere Wohn-Möglichkeiten finden.

Zum Beispiel:

Flüchtlinge müssen in den Sporthallen wohnen.

Das will die Stadt Greifswald eigentlich nicht.

Wir brauchen die Sporthallen für die Schulen und Vereine.

Privat-Personen können auch Grundstücke abgeben.

Dann können dort neue Wohn-Unterkünfte entstehen.

Das können auch Wohn-Container sein.

Die Stadt hat keine Informationen zu passenden Privat-Grundstücken.

Wichtige Informationen:
Die Stadt Greifswald muss Flüchtlinge aufnehmen.

Die Stadt muss die Gesetze einhalten.

Ein Gesetz regelt die Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland.

Wir sagen dazu: Es gibt einen Verteilungs-Schlüssel.

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Flüchtlingen aufnehmen.

Wie viele Flüchtlinge muss Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen?

Sehr viel weniger als andere Bundesländer.

Nur 2 von 300 Flüchtlingen in Deutschland.

Wie regelt Mecklenburg-Vorpommern die Aufnahme der Flüchtlinge?

Das Bundesland hat auch einen Verteilungs-Schlüssel.

Das Bundesland verteilt die Flüchtlinge auf alle Landkreise und kreis-freien Städte.

Wie viele Flüchtlinge muss unser Landkreis Vorpommern-Greifswald aufnehmen?

Etwa 1 von 300 Flüchtlingen in Deutschland.

Das sind etwa 20 von 300 Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Pflichten hat unser Landkreis?

Der Landkreis muss ausreichend Wohn-Unterkünfte für die Flüchtlinge anbieten.

Es muss immer genug freie Wohn-Möglichkeiten geben.

Die Gesetze bestimmen auch:

Der Landkreis kann selbst nicht ausreichend Wohn-Unterkünfte anbieten?

Dann müssen die Städte und Gemeinden mithelfen.

Sie können Vorschläge machen.

Die Stadt Greifswald bietet nicht ausreichend Möglichkeiten an?

Dann kann der Landkreis selbst bestimmen.

Und die Stadt muss sich daran halten.

Zum Beispiel:

Der Landkreis kann die Flüchtlinge direkt an die Stadt übergeben.

Noch kann die Stadt Greifswald selbst entscheiden.
Und die Bürger und Bürgerinnen können mit-entscheiden:

Soll die Stadt Greifswald bestimmte Grundstücke freigeben?

Die Stadt kann die Grundstücke an den Landkreis verpachten.

Eine Pacht ist ähnlich wie eine Miete.

Die Stadt und der Landkreis machen dann einen Pacht-Vertrag.

Der Landkreis bezahlt einen Geld-Betrag für die Pacht.

Der Pacht-Vertrag ist einige Jahre gültig.

In dieser Zeit kann der Landkreis über die Grundstücke bestimmen.

Er kann dann selbst über Wohn-Container bestimmen.

Die Bürgerschaft von Greifswald hat sich beraten.

Sie hat am 27.März 2023 beschlossen:

  • Wir wollen, dass Bürger und Bürgerinnen und Flüchtlinge gut miteinander leben. Wie können wir das schaffen? Die Flüchtlinge und die Bürger und Bürgerinnen von Greifswald sollen sich kennen-lernen. Dann können sich alle besser verstehen. Wir müssen die Flüchtlinge teilhaben lassen.
  • Deshalb sollen in jeder Wohn-Unterkunft weniger als 100 Flüchtlinge zusammen-leben.
  • Wir wollen Wohn-Container vermeiden. Deshalb wollen wir alle anderen Wohn-Unterkünfte vorher nutzen. Zum Beispiel: Freie Wohnungen.
  • Wir müssen die Flüchtlinge unterstützen. Die Flüchtlinge müssen Vieles zum Leben bei uns lernen. Zum Beispiel: Unsere Sprache. Oder: Anträge stellen beim Amt. Ein anderes Wort für Teilhabe ist Integration. Integrations-Helferinnen und -Helfer sollen die Flüchtlinge unterstützen. Wir wollen ausreichend viele Integrations-Helferinnen und -Helfer anbieten.
  • Landkreis und Stadt müssen für die begleitenden Dienste sorgen. Zum Beispiel: Wachdienste und medizinische Betreuung.
  • Wir wollen mehr Personal für Bildungs-Einrichtungen einstellen. Zum Beispiel: Die Kinder von Flüchtlingen besuchen Betreuung in Kitas und Schulen. Wir brauchen mehr Personal in Kitas und Schulen

Was müssen wir in Greifswald gut bedenken?

Leider gibt es noch Kriege und viel Not auf der Welt.

Im Jahr 2023 kommen weitere Flüchtlinge.

Auch Greifswald muss dann weitere Flüchtlinge aufnehmen.

Deshalb müssen wir uns vorbereiten.
Jeder Flüchtling muss genug Wohnraum haben.

Eine Verordnung bestimmt:

Wie groß die Wohn-Unterkünfte sein müssen.
Der Stand-Ort der Wohn-Unterkunft ist auch wichtig:

Die Flüchtlinge müssen alle Einrichtungen gut erreichen, damit sie in der Stadt mit-machen können.

Zum Beispiel: Schule oder Amt.
Wir sind schlecht vorbereitet auf die Flüchtlinge?

Dann können wir Probleme bekommen.

Die Stadt-Verwaltung muss dann in kurzer Zeit viel regeln.

Dann haben die Ämter wenig Zeit für andere Aufgaben.

Zum Beispiel: Für Anträge.

Die Ämter müssen dann wichtige Entscheidungen verschieben.
Deshalb empfiehlt die Stadt Greifswald:

Wir müssen uns auf Wohn-Container vorbereiten.

Was können die Bürger und Bürgerinnen abstimmen?

Sie dürfen mit abstimmen?

Dann dürfen Sie 1 Kreuz machen.

Sie können Ja oder Nein ankreuzen.

Sie machen das Kreuz bei: Ja?

Dann sind Sie mit diesen Entscheidungen einverstanden:

Die Stadt Greifswald darf bestimmte Grundstücke an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten.
Die Bürgerschaft wird dazu beraten.
Der Landkreis pachtet die Grundstücke? Dann darf Landkreis dort Wohn-Unterkünfte für Flüchtlinge bauen. Der Landkreis ist dann für die Wohn-Unterkünfte verantwortlich.
Die Grundstücke gehören weiter der Stadt Greifswald.
Die Stadt Greifswald schlägt diese 3 Grundstücke vor:

  • Der Festspielplatz auf der Jungfernwiese
  • Die Wiese an der Lise-Meitner-Straße
  • Der Sportplatz in der Feldstraße 86

Sie machen das Kreuz bei: Nein?

Dann sind sie nicht einverstanden:

Dass die Stadt Greifswald Grundstücke an den Landkreis verpachtet.

Wie wird der Bürger-Entscheid bewertet?

Der Bürger-Entscheid ist nur dann gültig:

Wenn 11.800 oder mehr Bürger und Bürgerinnen mit abstimmen.

Das sind etwa 1 von 4 Personen, die mit abstimmen dürfen.

Die Mehrheit entscheidet.

Die Politik muss sich an die Abstimmung halten.

Die Mehrheit stimmt für Ja?

Dann muss noch die Bürgerschaft abstimmen.

Die Bürgerschaft stimmt auch zu?

Erst dann darf die Stadt die Grundstücke verpachten.

Die Mehrheit stimmt mit Nein?

Dann kann die Stadt nicht selbst über Wohn-Container mit-entscheiden.

Auch die Bürger und Bürgerinnen können nicht weiter mit-entscheiden.

Die Stadt muss aber Flüchtlinge aufnehmen.

In der Stadt müssen andere Wohn-Möglichkeiten gefunden werden.

Zum Beispiel: Die Sporthallen.
Die Abstimmung gilt nur für Grundstücke der Stadt Greifswald.

Die Stadt kann nicht über Privat-Grundstücke entscheiden.

Der Landkreis kann Grundstücke von Privat-Personen pachten.

Dann entscheidet der Landkreis selbst über Wohn-Container.
Die Stadt findet keine Wohn-Möglichkeiten für die Flüchtlinge?

Auch dann bestimmt der Landkreis selbst.

Der Landkreis kann Flüchtlinge an die Stadt übergeben.

Dann muss die Stadt sich um die Unterbringung kümmern.

Wie lange gilt der Bürger-Entscheid?

Die Abstimmung gilt 2 Jahre lang.

Die Politik muss sich 2 Jahre lang daran halten.

Bitte überlegen Sie deshalb gut!