Wie haben hier für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid am 18. Juni 2023 zusammengestellt:
Allgemeines zum Bürgerentscheid
Was ist ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Den Bürgerinnen und Bürgern wird ermöglicht, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, hier der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, direkt selbst zu entscheiden.
Quelle: https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/wahlen/wahlen/buergerentscheid/
Wann und wo findet der Bürgerentscheid statt?
Der aktuelle Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 18. Juni 2023 in Greifswald statt. Wer wahlberechtigt, aber an diesem Tag nicht in Greifswald ist, kann per Briefwahl abstimmen.
Worüber wird abgestimmt?
Es wird über folgende Frage abgestimmt:
„Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?“
Diese Frage kann beim Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
In der Stellungnahme der Greifswalder Stadtverwaltung wird deutlich, worüber abgestimmt wird und worüber nicht:
“Sie entscheiden darüber, ob die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den nächsten Jahren ihre eigenen Flächen (Grundstücke) für Containerdörfer zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten darf oder nicht.
Sie können nicht darüber entscheiden, ob private Flächen und Grundstücke, die nicht im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen, zum Zwecke der Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden dürfen. Sie können mit ihrer Entscheidung nicht beeinflussen, ob und wo und in welchem Umfang der Landkreis Vorpommern-Greifswald geflüchtete Menschen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterbringt.”
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Der Ablauf eines Bürgerentscheides ist mit dem einer Wahl vergleichbar. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post und können damit am Tag des Bürgerentscheids in das ihnen zugewiesene Wahllokal gehen und abstimmen.
Wann ist das Ergebnis des Bürgerentscheids bindend?
Die im Rahmen eines Bürgerentscheides gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, wie sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberechtigten beträgt.
Ist diese Mehrheit nicht erreicht worden, entscheidet die Bürgerschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Frage mit Nein beantwortet.
Der Bürgerentscheid bindet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für zwei Jahre an die getroffene Entscheidung.
Quelle: https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/wahlen/wahlen/buergerentscheid/
Wer ist wahlberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Deutschen und alle Bürger*innen der EU, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Greifswald ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht und damit auch Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Ist eine Briefwahl möglich?
Ja. Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden ab dem 24. Mai verschickt. Die Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Benachrichtigung oder formlos schriftlich (auch per E-Mail an wahl03@greifswald.de) beantragt werden. Aus rechtlichen Gründen gibt es keine telefonische Beantragung.
Es ist außerdem möglich, direkt im Briefwahlbüro abzustimmen. Das Briefwahllokal befindet sich in der Walther-Rathenau-Straße 11, Raum 0.05 (Untergeschoss, Eingang über die Hofseite) und ist ab dem 6. Juni geöffnet:
Montag (außer 05.06.2023) – Donnerstag: 09:00 – 12:30 und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:30 und 13:30 – 15:00 Uhr
und Freitag, den 16.06.2023: 09:00 – 12:00 Uhr
Um seine Stimme direkt im Briefwahlbüro abzugeben, sollte der Personalausweis sowie der ausgefüllten Antrag für einen Abstimmungsschein mitgebracht werden, der sich auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet.
Die Abstimmungsbriefe müssen bis zum 18. Juni, 18:00 Uhr, an die Gemeindewahlbehörde zurückgesandt oder im Wahlbüro abgegeben werden. Dies ist wie immer innerhalb von Deutschland kostenfrei möglich.
Gibt es rollstuhlgerechte Wahllokale?
Ja. Eine Übersicht findest du hier zum Download.
Wo kann ich mich als Abstimmungshelfer*in anmelden?
Hier kann man sich als Abstimmungshelfer*in verbindlich anmelden.
Abstimmungshelfer*innen für den Bürgerentscheid müssen das 16. Lebensjahr vollendet und seit 37 Tagen einen Hauptwohnsitz in Greifswald haben. Auch Bürger*innen der EU mit Hauptwohnsitz in Greifswald können als Abstimmungshelfer*in tätig werden.
Zum Hintergrund
Warum gibt es diesen Bürgerentscheid?
Im März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiator*innen sammelten mehrere tausend Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zur genannten Fragestellung zu erwirken. Es wurde die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften erreicht, sodass die Bürgerschaft der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmte.
Ausgangspunkt dafür war die geplante Verpachtung einer Fläche im Ostseeviertel an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, um dort eine Containerunterkunft für Geflüchtete einzurichten.
Wer sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens?
Die formalen Träger des Bürgerbegehrens sind Ralf Leonard, Christian Vollert und Ronny Bormann, die auch öffentlich in Erscheinung getreten sind.
Welche Auswirkungen könnte ein Ja-Ergebnis des Bürgerentscheids haben?
Bei einem Ja-Ergebnis kann die Stadt Greifswald geeignete Standorte für Containeranlagen prüfen, der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorlegen und anschließend an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten.
Auswirkungen eines Ja-Ergebnisses auf
- die Zuweisung von geflüchteten Menschen durch den Landkreis an die Stadt Greifswald:
keine - die Unterbringung von geflüchteten Menschen durch den Landkreis an die Stadt Greifswald:
Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen hätte auch weiterhin Vorrang. Aber im Notfall können mit der Errichtung von Containeranlagen Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen in Greifswald geschaffen werden. - die Universitäts- und Hansestadt Greifswald:
Für die Gemeinschaftsunterkünfte und deren soziale Betreuung ist der Landkreis zuständig. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterstützt den Landkreis bei der Integration von Geflüchteten vor Ort sowie der Vernetzung und Koordination von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten. - Containeranlagen:
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald kann in Eigenverantwortung Unterbringungsmöglichkeiten auf städtischen Flächen für geflüchtete Menschen schaffen. - die Standortwahl für Containeranlagen:
Nach Prüfung der Eignung würden dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Verpachtung folgende städtische Flächen angeboten:
a. Festspielplatz an der Jungfernwiese
b. Wiese in der Lise-MeitnerStraße
c. Sportplatz in der Feldstraße 86
Quelle: Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerentscheid am 18.06.23:
https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-10/Buergerentscheid-Stellungnahme-Verwaltung-Buergerentscheid_23-05-09.pdf
Welche Auswirkungen könnten ein Nein-Ergebnis des Bürgerentscheids haben?
Die Stadt Greifswald kann dem Landkreis keine städtischen Standorte zur Errichtung von Containeranlagen verpachten.
Auswirkungen eines Nein-Ergebnisses auf
- die Zuweisung von geflüchteten Menschen durch den Landkreis an die Stadt Greifswald:
keine - die Unterbringung von geflüchteten Menschen durch den Landkreis an die Stadt Greifswald:
Im Falle einer Zuweisung müssen nichtkommunale Flächen genutzt oder anderweitige Möglichkeiten geschaffen werden, um geflüchteten Menschen ein Obdach und eine Zuflucht geben zu können (z.B. Sporthallen, da kaum Wohnungen zur Verfügung stehen). - die Universitäts- und Hansestadt Greifswald:
Leerstehender Wohnraum könnte durch den Landkreis innerhalb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald angemietet werden. Der Wohnungsleerstand ist momentan aber sehr gering bis kaum vorhanden. Um die ankommenden Geflüchteten im Rahmen einer Zuweisung unterzubringen, könnten der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Stadt Greifswald gezwungen sein, Sporthallen als Notunterkünfte zu aktivieren. Dies wäre aus vielen Gründen eine sehr ungünstige und belastende Situation für alle Beteiligten. - Containeranlagen:
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald kann Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen auf Flächen, die nicht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehören, schaffen. - die Standortwahl für Containeranlagen:
Andere Eigentümer*innen können dem Landkreis Vorpommern-Greifswald Flächen zur Verpachtung bzw. Nutzung anbieten. Mögliche Standorte sind derzeit nicht bekannt.
Quelle: Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerentscheid am 18.06.23:
https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-10/Buergerentscheid-Stellungnahme-Verwaltung-Buergerentscheid_23-05-09.pdf
Wie werden Geflüchtete bisher in Greifswald untergebracht?
In Greifswald werden Schutz suchende Menschen aktuell sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch dezentral in Wohnungen untergebracht.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen sehr geringen Wohnungsleerstand. Zusätzliche Bedarfe an Wohnungen für geflüchtete Menschen können kurzfristig kaum bis gar nicht gedeckt werden, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen, sollte es zu einer weiteren Zuweisung von Geflüchteten kommen.
Diese Lösungen bestehen dann aus größeren gemeinschaftsunterkunftstauglichen Räumlichkeiten, auf die zurückgegriffen werden muss. Die Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften sind in der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung (GUVO M-V) geregelt. Diese gilt gleichermaßen für die Containeranlagen, die als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden sollen.
Bei fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten kann es in letzter Konsequenz zur Belegung von
Sporthallen und anderen Sportstätten als Notunterkünfte kommen.
Quelle: Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerentscheid am 18.06.23:
https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-10/Buergerentscheid-Stellungnahme-Verwaltung-Buergerentscheid_23-05-09.pdf
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Geflüchtete in Greifswald aufgenommen?
Die Verteilung von Geflüchteten in Deutschland auf die Bundesländer richtet sich nach einem
Verteilungsschlüssel, dem sog. Königsteiner Schlüssel. Dieser wird jährlich entsprechend den
Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder errechnet.
Mecklenburg-Vorpommern muss demnach nur rund 1,98 % der in die Bundesrepublik Deutschland geflüchteten Menschen aufnehmen. Die Bundesländer selbst verteilen die Geflüchteten wiederum weiter auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald muss nach einem Verteilungsschlüssel innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern 14,9 % der zugewiesenen Geflüchteten des Landes aufnehmen (= 0,29 % aller Geflüchteten in Deutschland). Dieser Schlüssel errechnet sich gemäß der Zuwanderungszuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen im übertragenen Wirkungskreis (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FIAG, §2, Satz 1) zuständig. Die Landkreise sind verpflichtet, für die regelmäßige Aufnahme der Asylbewerber*innen ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten (FIAG, §4, Satz 1).
Kann der Landkreis die zugewiesenen ausländischen Geflüchteten nicht mehr selbst unterbringen, kann er gemäß FIAG §2, Satz 3 diese Aufgabe auf kreisangehörige Gemeinden, wie beispielsweise die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, übertragen. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Stadt selbst für die Unterbringung der Geflüchteten sorgen muss.
Mit dem Beschluss „Geflüchtete in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ vom
27.03.2023 stellt die Greifswalder Bürgerschaft Regelungen auf, wie und in welcher Reihenfolge Unterbringungsmöglichkeiten zu nutzen und umzusetzen sind.
Die Aufstellung von Containern soll danach die letztmögliche Variante zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sein. An keinem Standort sollen mehr als 100 Personen untergebracht werden. Die Unterbringungsform und Begleitung der Geflüchteten durch Integrationshelfer*innen muss so gestaltet werden, dass sie die bestmögliche Integration garantiert. Insbesondere in den Bildungseinrichtungen ist dafür zusätzliches Personal vorzuhalten.
Quelle: Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerentscheid am 18.06.23:
https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-10/Buergerentscheid-Stellungnahme-Verwaltung-Buergerentscheid_23-05-09.pdf
Was bedeutet das Menschenrecht auf Asyl?
Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Sie alle haben das Recht auf ein Leben in Freiheit und Würde – und darauf, Schutz vor Verfolgung zu finden.
Das Recht auf Asyl ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 festgeschrieben: “Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.” (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14, Absatz 1).
Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Recht seit 1948/49 fest verankert: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” (Grundgesetz, Artikel 16, Absatz 2, Satz 2).
Stellungnahmen zum Bürgerentscheid am 18. Juni 2023
- Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Download
- Bürgerschaft: Download
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